Veröffentlicht am
04.10.2022
Ort
Bregenz

Pressemitteilung vom 3.10.2022

Gerichtliches Urteil im Verfahren gegen Deutschlandradio


Am 28. Januar 2019 hatte die Rundfunkanstalt Deutschlandradio in einer Sendung Behauptungen über Mitglieder der Priestergemeinschaft des Werkes aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprachen. 

Ein Priester unserer Gemeinschaft hat daraufhin am Landgericht Hamburg gegen die Rundfunkanstalt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese wurde mit einem Urteil vom 30. August 2019 bestätigt. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die vom Deutschlandradio eingelegte Berufung mit Urteil vom 15. September 2020 zurück. 

Das Deutschlandradio erkannte das vom Oberlandesgericht bestätigte Verbot in vier Punkten vollumfänglich als endgültig an. In einem weiteren Punkt wollte das Deutschlandradio eine Hauptsacheklage veranlassen. Auf Drängen des Gerichts waren wir bereit, mit der Rundfunkanstalt einen Vergleich einzugehen, der für uns tolerierbar war.

Wir sind dankbar und froh, dass - nachdem wir den Prozess gegen den Fernsehsender ARTE-Geie im letzten Jahr gewinnen konnten – nun auch der Prozess gegen das Deutschlandradio zu unseren Gunsten entschieden wurde.


Bregenz, am 3. Oktober 2022
P. Dr. Thomas Felder FSO